Teilnahmebedingungen der Lichtforum NRW GmbH i.L.

(Stand: April 2023)

Die Teilnahme an Seminaren, seminarähnlichen Veranstaltungen, Tagungen, Workshops, Kursen und Informationsveranstaltungen (nachfolgend insgesamt „Veranstaltungen“ genannt) der Lichtforum NRW GmbH i.L. sowie die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des Projektes "Lichtwoche Sauerland", die von der Lichtforum NRW GmbH i.L. (nachfolgend auch „Veranstalter“ genannt) organisiert und durchgeführt werden, erfolgt ausschließlich zu folgenden Bedingungen. Durch Anmeldung oder Angebotsbestätigung werden diese Bedingungen von den Teilnehmenden als verbindlich anerkannt.

Anmeldung und Bestätigung

Für alle Veranstaltungen der Lichtforum NRW GmbH i.L. ist eine vorherige schriftliche Anmeldung oder Angebotsbestätigung notwendig. Die verbindliche Anmeldung oder Angebotsannahme kann schriftlich per Post an die Lichtforum NRW GmbH i.L., Möhnestraße 55, 59755 Arnsberg, oder per E-Mail an post(at)lichtforum-nrw.de erfolgen. Aus der Anmeldung müssen die vollständigen Kontaktdaten des Teilnehmers hervorgehen. In der Regel erfolgt die Versendung der Anmelde- bzw. Auftragsbestätigung innerhalb von 10 Werktagen. Erst mit Eingang der Bestätigung bei den Teilnehmenden wird die Anmeldung oder das Angebot für den Veranstalter verbindlich. Per Datenfernübertragung, per EDV-Ausdruck sowie elektronisch übermittelte Bestätigungen sind auch ohne Unterschrift gültig. Die Teilnehmerzahl bei Schulungsangeboten oder Workshops ist begrenzt. Die Zuteilung bei erfolgt nach Reihenfolge der eintreffenden Anmeldungen. Bei darüber hinausgehenden Anmeldungen versucht der Veranstalter einen Alternativtermin anzubieten. Ein Rechtsanspruch besteht bei keiner Veranstaltungsart.

Veranstaltungsinhalte und Leistungen

Veranstaltungsort und Veranstaltungszeiten sowie die einzelnen Veranstaltungsinhalte und die hierfür notwendigen Voraussetzungen werden in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung im Internet und/oder im Druckwerk dargestellt. Die Veranstaltungen werden gemäß der jeweiligen Beschreibung durchgeführt. Die Buchung einer Veranstaltung beinhaltet die Leistungen, die in der Beschreibung ausgewiesen werden. Reise-, Verpflegungs-, Unterkunfts- oder Aufenthaltskosten werden nicht erstattet und sind durch die Teilnehmenden auf eigene Kosten selbst zu organisieren. Die Lieferung der Leistungen erfolgt vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Regelungen.

Zahlungen

Die angegebenen Preise sind der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung oder dem Angebot zu entnehmen und verstehen sich jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Nach erhalt der Rechnung muss die Teilnahmegebühr ohne Abzug vierzehn Kalendertage nach Rechnungserhalt auf dem Konto der Lichtforum NRW GmbH i.L. eingegangen sein. Die nicht rechtzeitig erfolgte Zahlung entbindet nicht von der fristgerechten Abmeldung. Kontoverbindung und Verwendungszweck sind der Rechnung zu entnehmen. Falls erforderlich, werden nicht gezahlte Teilnahmegebühren nach schriftlicher Mahnung im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens beigetrieben.

Rücktritt durch Teilnehmer

Ein Rücktritt von der Veranstaltung durch Teilnehmer kann nur über eine schriftliche Abmeldung per Fax oder Post erfolgen. Sofern im Angebot bzw. in der Anmeldebestätigung nicht anders ausgeführt, gilt folgende Rücktrittsbedingung im Falle von Schulungsangeboten: Bei einer Abmeldung innerhalb von zehn Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn (Eingangsdatum beim Veranstalter) wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr erhoben. Erfolgt eine Abmeldung ab dem dritten Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder nimmt eine angemeldete Person nicht an der Veranstaltung teil, ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Es kann zu jeder Zeit ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Ein teilweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie eine teilweise Ersatzteilnahme sind nicht möglich.

Änderungsvorbehalt und Veranstaltungsausfall

Programmänderungen oder Abweichungen hinsichtlich Ort, Uhrzeit, Inhalten sowie Leistungserbringern bleiben vorbehalten. Ist die Durchführung einer Veranstaltung aus wichtigem Grund wie z. B. Ausfall von Leistungserbringern, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung oder Ersatz gleich welcher Art und Höhe. Sämtliche Lieferungen von Leistungen erfolgen stets vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie gesetzlicher oder behördlicher Regelungen. Sofern möglich, behält sich der Veranstalter vor, bei Veranstaltungsausfall einen geeigneten Ersatztermin zu finden. Sofern kein geeigneter Ersatztermin gefunden werden kann, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung abzusagen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühren in voller Höhe erfolgt ausschließlich bei Veranstaltungsausfällen, bei denen der Veranstalter nicht gegenüber Dritten in Vorleistung zur Planung oder Durchführung der Veranstaltung getreten ist. Im seltenen Fall des Veranstaltungsausfalls aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Abweichungen erfolgt eine Mitteilung so rechtzeitig wie möglich. Weitere Ansprüche an die Lichtforum NRW GmbH i.L. sind ausgeschlossen.

Nutzungsrecht für Seminarunterlagen

Sämtliche Rechte an Lehrmitteln, Seminarunterlagen und Dokumenten verbleiben bei der Lichtforum NRW GmbH i.L. oder den jeweiligen Leistungserbringern. Das jeweils bzw. etwaig überlassene Exemplar der Seminarunterlagen oder sonstiger Dokumente ist an die Teilnehmerperson gebunden und darf nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Die Seminarunterlagen dienen der Teilnehmerperson zur eigenen Dokumentation der besuchten Veranstaltung. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte bestehen nicht. Inhalte von Seminarunterlagen und Dokumenten, die durch die Leistungserbringer zur Verfügung gestellt werden, liegen in der Verantwortung des jeweiligen Erstellers.

Speicherung von Daten

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Lichtforum NRW GmbH i.L. werden die auf dem Anmeldeformular aufgeführten Daten im Rahmen der Geschäftstätigkeit gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Nutzung der Daten zum Zwecke der Eigenwerbung kann jederzeit widersprochen werden. Siehe Datenschutzerklärung

Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Während der Veranstaltung können gegebenenfalls Foto-, Film- und Tonaufnahmen von Anwesenden gemacht werden. Diese werden gegebenenfalls für Veröffentlichungen im Rahmen der Dokumentation oder Werbung für das Lichtforum NRW verwendet (z. B. Webseite, Info-Flyer, Soziale Medien, Präsentationen). In bestimmten Fällen werden Fotos auch der Presse zur Verfügung gestellt. Dabei ist es möglich, dass neben den veröffentlichten Bildern der Teilnehmer/innen auch deren Namen genannt werden. Die Einräumung der Veröffentlichung erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, sofern diese grafisch notwendig ist. Die Erlaubnis zur Verwendung und Veröffentlichung der angefertigten Aufnahmen der Teilnehmer/innen erfolgt uneingeschränkt.

Haftung

Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle und Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die von und durch Teilnehmer verursacht werden. Auf Ersatz von Schäden, die durch den Veranstalter oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, erfolgt eine Haftung nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden.

Bei verschiedenen Lehrveranstaltungen werden digitale Angebote von Drittanbietern genutzt. In solchen Fällen erfolgt der Download und die Nutzung von z.B. Clients, Programmen, Software-Tools oder Online-Bibliotheken, die je nach Veranstaltung notwendig sind, in eigener Verantwortung der Teilnehmer/innen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Anbieters kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Sonstiges

Werden in Anmelde- oder Auftragsbetätigungen hiervon abweichende Aussagen getroffen, da sie auf die speziellen Rahmenbedingungen des jeweiligen Angebots abgestimmt wurden, haben diese Vorrang gegenüber den zuvor aufgeführten Teilnahmebedingungen. Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit insgesamt nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine andere wirksame zu ersetzen, aufgrund derer der von den Vertragsparteien verfolgte Zweck weitgehend verwirklicht wird. Gerichtsstand ist Arnsberg.